„Am 29. und 30. April fand in Brüssel der Prozess gegen Anarchist*innen wegen „krimineller Vereinigung“ und einer Serie von Straftaten statt“, berichtet eine linke Internetseite mit dem Namen „Aus dem Herzen der Festung“. Im Vorfeld wurden gegen zwölf Linksextreme ermittelt, der belgische Staat sammelte zwischen 2008 und 2014 umfangreiches Material gegen die Angeklagten. Ihnen wird vorgeworfen, Mitglieder einer terroristischen Vereinigung zu sein. Drei von ihnen hatten bei einem Angriff auf das Polizeikommissariat in der Brüsseler Altstadt teilgenommen und waren verhaftet worden. Im Oktober 2010 hatten Anarchisten gegen die Einrichtung von Sicherheitszentren für Asylbewerber demonstriert. Es kam zu Ausschreitungen, die Polizei nahm 85 Demonstranten in Gewahrsam. Zeitgleich griffen schätzungsweise sechs der Demonstranten die nahegelegene Polizeistation mit Steinen und Eisenstangen an.

Gegen drei dieser Angreifer wurde im Mai – neun Jahre nach der Tat – der Prozess eröffnet. Die anderen Angeklagten machen sich der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig. In einigen Pressemitteilungen solidarisieren sich die deutschen Linken mit den Brüsseler Antifaschisten – die Polizei hätte sich Anklagepunkte aus dem Finger gesogen und die „terroristische Vereinigung erfunden“. Gleichzeitig gibt man zu:

„Im Dossier kann man beispielsweise eine lange Liste mit 150 Angriffen, von ihnen ein Großteil Brandstiftungen, gegen Strukturen der Macht finden: Kommissariate, Gerichte, Banken, Firmen, die Geld verdienen mit dem Einschließen von Menschen, Werften, Fahrzeuge von Diplomaten, NATO-Mitarbeiter und Eurokraten, GSM-Masten,… die in Brüssel und der näheren Umgebung in den Jahren 2008 bis 2013 stattgefunden haben.“

Fünf der Hauptanklagepunkte gegen die zwölf Linksextremen, die sich selbst „Antiautoritäre“ nennen, lauten:

1.  Als Anstifter, Bandenführer oder Ausführender von Anweisungen, zu einer Vereinigung dazuzugehören, die mit dem Ziel gegründet wurde, Menschen und Eigentum durch die Ausübung von Verbrechen und Vergehen zu schädigen.

2.  Teil einer Vereinigung gewesen zu sein, die mit dem Ziel gegründet wurde, Menschen und Eigentum durch die Ausübung von Verbrechen und Vergehen zu schädigen.

3. Versuchte Brandstiftung am geschlossenen Zentrum Steenokkerzeel anlässlich der Demo vom 21. Januar 2009 vor dem genannten Zentrum.

 4.  Angriff oder Widerstand mittels Gewalt oder Drohungen gegen sechs Polizisten anlässlich der Demo vom 21. Januar 2009 vor dem geschlossenen Zentrum Steenokkerzeel.

5. Fertigung und Transport von Waffen, in diesem Fall Eisenstangen, Rauchbomben und verbogene Nägel am 01. Oktober 2010 und 12. November 2010.

Die Staatsanwaltschaft forderte in der Prozesseröffnung Strafen zwischen 4 Jahren Haft und 12 Monaten Haft auf Bewährung. Gleichzeitig ermöglichte man den „Antiautoritären“ statt der Haftstrafen Arbeitsstunden abzuleisten, was von den Beschuldigten allerdings abgelehnt wurde. Das Urteil wird am 28. Mai erwartet. Wir werden weiter berichten.