Wir berichteten bereits über den Prozess gegen belgische Antifaschisten und Autonome. Diese wurden unter anderem wegen der „Bildung einer terroristischen Vereinigung“, Widerstands mittels Gewalt gegen Polizisten, versuchter Brandstiftung sowie Herstellung und Transport von Waffen angeklagt.
Der Verhandlungsauftakt fand Ende April statt, am 28. Mai folgte das abschließende Urteil. Der belgische Richter entschied, dass das Verfahren gegen die 12 Anarchisten formaljuristisch unzulässig gewesen sei. Alle Angeklagten sind demnach wieder auf freiem Fuß. Nur eine Person, so berichtet eine französischsprachige Seite der Anarchistenszene, wurde wegen eines Angriffes auf einen Polizisten für schuldig befunden, allerdings nicht verurteilt.
Das Urteil vom 28. Mai wurde bisher in keinen deutschsprachigen Medien aufgegriffen. Die Linksextremen betonen, dass die Staatsanwaltschaft, die exakt zehn Jahre damit verbracht hat Beweise gegen die terroristische Vereinigung zu sammeln, 40 Tage lang Berufung einlegen kann. Diese 40 Tage sind mittlerweile verstrichen. Eine Stellungnahme von Seiten der Ankläger ist bislang nicht veröffentlicht worden, fehlende mediale Aufmerksamkeit lässt darauf schließen, dass die belgische Staatsanwaltschaft keine Berufung einlegt und die Straftäter ziehen lässt.
Warum die Verhandlung geplatzt ist und ob politische Motive des Gerichts mit in den besagten Formfehler spielen, ist derzeit nicht bekannt. Die zwölf Anarchisten hatten unter anderem eine Polizeiwache in der Brüsseler Altstadt angegriffen, illegale Waffen hergestellt und in der Öffentlichkeit mit sich geführt. Einer der Anarchisten verglich sich in seiner Verteidigungsrede mit der griechischen Antigone, die aus einer Gewissensentscheidung heraus gegen die Obrigkeit rebellierte.
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