Nachdem im vorvergangenen Sommer drei Linksextreme verhaftet wurden, folgten nun die Urteilssprüche nach fast eineinhalbjähriger Untersuchungshaft: Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die drei Linken sich in Hamburg verabredet hatten, um gemeinsam mit bereits präparierten Brandsätzen, Brandanschläge auf Autos zu begehen.

Eineinhalb Jahre – Richterin gegen Staatsanwaltschaft

Die Adressen der Zielobjekte gehörten zur Hamburger Politik und der Immobilienbranche. Wir berichteten ausführlich. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft ging die Richterin nicht davon aus, dass die Anschläge auch einem bewohnten Haus gelten sollten, sondern nur einem Auto und zwei Immobilienbüros. Dadurch folgte das Gericht nicht den geforderten drei beziehungsweise dreieinhalb Jahren, sondern verurteilte den Haupttäter zu einem Jahr und zehn Monaten, den zweiten männlichen Täter zu einem Jahr und sieben Monaten. Die beteiligte Frau muss für ein Jahr und acht Monate hinter Gitter.

Da die beiden Männer bereits seit Juli 2019 in U-Haft saßen, müssen sie lediglich weitere sechs, beziehungsweise drei Monate in Haft. Damit ist das Urteil als am unteren Ende der Möglichkeiten anzusehen. Eine Haftstrafe, die kürzer als die abegessene U-Haft ausgefallen wäre, hätte einen kleinen Skandal bedeutet. So blieb das Gericht milde, verlor aber nicht das Gesicht.

Ganz anders als bei der Frau: Sie muss nach jetzigem Stand die volle Strafe absitzen. Der monatelange Prozess gegen die drei Linksextremen, in der Szene als „Die Drei von der Parkbank“ bekannt geworden, verursachte deutschlandweit Solidarität mit den drei Kriminellen, die fast einen Märtyrerstatus erhielten.

Keine Einsicht

Besonders kritisiert wurde von linker Seite, dass keine Tat durchgeführt worden war. Auf dem linksextremen Portal „indymedia“ gaben die „Drei“ bereits eine Erklärung ab:
„Wir haben in diesen knapp 1 1/2 Jahren viel gelernt. Vieles, was uns und andere Mitstreiter*innen in unseren sozialen revolutionären Kämpfen helfen wird. Was uns stärker und ein Stück bewusster im Konflikt mit der organisierten Unterdrückung und Ausbeutung, mit dem Staat macht. Wir freuen uns darauf unsere Erfahrungen und die all der Mitstreiter*innen, die draußen Kämpfe weitergeführt und entwickelt haben, auszutauschen, gemeinsam an ihnen zu wachsen.“

So wird schnell eindeutig, dass die Haftstrafe gegen die Täter offensichtlich nicht hart genug waren.