Am 27. und 28. August 2018 fanden mehrere Demonstration in Chemnitz statt. Die Chemnitzer Bürger protestierten gegen die Flüchtlingspolitik und den Mord an Daniel H., der von einem Syrer und Iraker getötet wurde. Der Stein des Anstoßes in vielen Medien war allerdings nicht das Verbrechen selbst, sondern eine Aufnahme von der nachfolgenden Demonstration: Ein mutmaßlicher Rechtsextremist zeigt vor der Kamera den Hitlergruß. Das Bild der Stadt wurde monatelang von der verfassungswidrigen Symbolik geprägt, die Medien arbeiteten sich an den rechtsextremen Chemnitzern ab und verdrängten so den Mord an dem 35-jährigen Deutschen. Flankiert wurde die Berichterstattung über die sächsische Stadt durch das von etablierten Medien und Politik verbreitete Narrativ der „Hetzjagden“.

Chemnitz‘ Ansehen, bereits im Vorfeld in die „rechte Ecke“ gestellt, wurde nachhaltig beschädigt. Doch bereits kurz nach Filmaufnahme des Hitlergrußes mutmaßten Kommentatoren in den sozialen Medien, dass es sich bei dem Mann eher um einen linken Provokateur, denn um einen Rechtsradikalen gehandelt haben muss. Auftreten, Frisur und Kleidung passten besser in die linksextreme Ecke.

Im Oktober 2018 wollte ein Chemnitzer Gericht den Angeklagten bereits im beschleunigten Verfahren verurteilen. Der 33-Jährige, mittlerweile als André H. bekannt, plädierte allerdings auf Schuldunfähigkeit. Damit musste das Verfahren auf herkömmlichen Weg fortgesetzt werden. Zum damaligen Zeitpunkt kannte man allerdings weder die Schuldunfähigkeitsbegründung der Verteidigung noch die politische Gesinnung von André H..

Am Montagmorgen fand schließlich die reguläre Verhandlung des Amtsgerichtes in Chemnitz statt und mittlerweile ist die Sachlage klar: Beim 33-jährigen Angeklagten handelt es sich um einen polizeibekannten Linksextremen, der sogar das Logo der „Antifa“ tätowiert hat. Ob sein Auftritt als gezielte Provokation zu begreifen war, ist laut der Chemnitzer Richterin zu bezweifeln. Sie geht vielmehr davon aus, dass das Verhalten allein dem Vollrausch des Angeklagten geschuldet sei, wie die „Freie Presse“ betont. Am Abend der Demonstration hatte er zusätzlich Polizisten den Mittelfinger gezeigt und war mit rund 2 Promille von einer Streife aufgegriffen worden.

Trotz des Vorstrafenregisters, das Diebstahl, Drogendelikte und Körperverletzungen umfasst, wurde die Haftstrafe von 7 Monaten zur Bewährung aufgesetzt. Zusätzlich muss der Verurteilte Sozialstunden ableisten. Das Urteil der Richterin war vergleichsweise milde und stößt auf viel Unverständnis. Die Richterin begründete die Bewährung unter anderem mit der geplanten Entziehungskur des Linksextremen.

Auf der gleichen Demonstration hatte ein weiterer Mann, mehrfach vorbestraft, den Hitlergruß gezeigt und war zu fünf Monaten Haft – allerdings ohne Bewährung – verurteilt worden. 2016 musste ein 31-jähriger Bautzener, der ebenfalls vorbestraft war und zum wiederholten Male den Hitlergruß gezeigt hatte, für zehn Monaten ins Gefängnis. Das Strafmaß für „Verwendung verfassungsfeindlicher Symbolik“ reicht von einer einfachen Geldstrafe bis hin zu drei Jahren Gefängnis. In Tateinheit mit „Volksverhetzung“ kann eine Strafe bis zu fünf Jahren Haft ausgesprochen werden.