Nachdem in Belgien nachweislich kriminelle Linksterroristen freigesprochen wurden, hat die Schweiz gezeigt, dass Gerichte auch zu anderen Urteilen kommen können. Das linksextreme Portal „Barrikade“ berichtet über die endgültige Verurteilung eines linken Straftäters. Das Berufungsgericht bestätigte die erstinstanzlichen Urteile. Der Schweizer aus dem anarchistischen Spektrum muss demnach für 18 Monate ins Gefängnis.

Das Urteil bezieht sich auf zwei Vorfälle in den Jahren 2010 und 2013. 2010 waren dutzende Autonome durch die Freie Strasse in Basel gezogen und hatten den Straßenzug verwüstet. Es wurden Schaufenster eingeworfen und parkende Autos beschädigt. Nach dem Eintreffen der Polizei zogen sich die Linksextremen zurück, vergaßen allerdings ihre Handschuhe und Sturmhauben. Die Polizei untersuchte die Beweisstücke und wurde fündig: Die DNS-Spuren führten zu einem bereits polizeibekannten Straftäter.

Der machte konsequent von seinem Schweigerecht gebrauch. Die zweite Strafe für die sich der Angeklagte verantworten musste, war die Störung der angemeldeten Demonstration „Marsch für das Leben“ im Jahr 2013. Weitere Strafverfahren, für die der Linksextreme noch nicht verurteilt wurde, müssen vom Schweizer Gericht noch verhandelt werden. Nach dem Prozess am 23. März transportierte die Justiz den Verurteilten ab, er wurde sogleich dem Haftrichter vorgeführt. Im Mai durfte er die U-Haft bis zu seinem offiziellen Haftantritt verlassen.

Das Rechtsverständnis der linken Szene wird an anderer Stelle deutlich:

„Wir unterstützen den Gefährten nicht, weil wir an seine Unschuld glauben, sondern aufgrund seiner anarchistischen Ideen. Wir unterteilen nicht in „Schuldig“ oder „Unschuldig“, weil wir diese von Staat und Gesellschaft konstruierten Kategorien ablehnen.“

Quelle: Barrikade

Am 15. Juli 2019 tritt der Linksextreme schlussendlich die 18-monatige Haftstrafe an. Ein hartes Urteil der Schweizer Richter, das zeigt, dass man auch mit anderen Maßnahmen gegen kriminelle Linksextreme vorgehen kann.

(Anmerkung: In der ersten Fassung dieses Artikels bezogen wir uns zusätzlich auf eine andere Linksextreme, die wegen der gleichen Vorfälle verurteilt wurde. Ob die alleinerziehende Mutter nach ihrer erstinstanzlichen Verurteilung im Jahr 2015 die Haftstrafe bereits angetreten hat, ist nicht bekannt.)