Am 5. Mai drangen sogenannte Autonome – eine Gruppe von 25 schwarz vermummten Personen – auf das Gelände des Dürener Schlachthofes ein, um für Tierrechte zu protestieren. Sie kletterten dabei auf das Gebäudedach und in den Schornstein. Einige Aktivisten blockierten den Eingang und ketteten sich an. Grund für die Besetzung des Schlachthofes waren Hinweise, dass der Betreiber das Schlachtvieh angeblich nicht korrekt betäubt hatte. Die Tierrechtler wollten damit zudem auf einen veganen Lebensstil aufmerksam machen, die Presse berichtete hingegen kaum über den Vorfall. Darüber, dass Halal-Schlachtungen – also das betäubungslose Ausbluten von Tieren – immer häufiger von muslimischen Migranten vorgenommen wird, äußerten sich die Aktivisten in ihrem Bekennerschreiben nicht. Betäubungsloses Schlachten ist in Deutschland grundsätzlich verboten, aus religiöse Gründen können aber gesetzliche Ausnahmen gemacht werden.
Tat | Hausfriedensbruch |
Ort | Düren |
Datum | 5. Mai |
Bekennerschreiben der Aktivisten vom Hambacher Forst